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    Aktuelle rechtliche Situation in der Schweiz


    • Stand September 2021: Gemäss der letzten unverbindlichen Information des BAG unter Berücksichtigung der Covid-19-Situation, besteht in Bezug auf die Inkraftsetzung von Gesetz und Verordnung folgende Planung:

      • Ab Juni 2022 soll die  Auswertung der Rückmeldungen aus der Konsultation erfolgen
      • Anpassung der Texte und Durchführung der zweiten Ämterkonsultation bis Ende 2022
      • Anfang 2023 soll der endgültige Verordnungstext dem Bundesrat vorgelegt werden
      • Inkrafttreten des Artikels 17a HMG und der Verordnung bis Mitte 2023

    • Zu möglichen Änderungen an der Verordnung oder ob oder ab wann Art. 17a , Abs. 8 Bst. b./c. HMG als obligatorisch erklärt werden soll, können seitens der SMVO keine Aussagen gemacht werden
    • Das BAG hat die Stellungnahmen zur entsprechenden Vernehmlassung veröffentlicht. Sie finden diese auf der Webseite des BAG zum Download.

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