- Stand September 2021: Gemäss der letzten unverbindlichen Information des BAG unter Berücksichtigung der Covid-19-Situation, besteht in Bezug auf die Inkraftsetzung von Gesetz und Verordnung folgende Planung:
- Ab Juni 2022 soll die Auswertung der Rückmeldungen aus der Konsultation erfolgen
- Anpassung der Texte und Durchführung der zweiten Ämterkonsultation bis Ende 2022
- Anfang 2023 soll der endgültige Verordnungstext dem Bundesrat vorgelegt werden
- Inkrafttreten des Artikels 17a HMG und der Verordnung bis Mitte 2023
- Zu möglichen Änderungen an der Verordnung oder ob oder ab wann Art. 17a , Abs. 8 Bst. b./c. HMG als obligatorisch erklärt werden soll, können seitens der SMVO keine Aussagen gemacht werden
- Das BAG hat die Stellungnahmen zur entsprechenden Vernehmlassung veröffentlicht. Sie finden diese auf der Webseite des BAG zum Download.