Mehr Schutz vor gefälschten Arzneimitteln in Liechtenstein

      Rezeptpflichtige Arzneimittel sicherer gegen Fälschungen machen - darauf zielt die Umsetzung der Falsified Medicines Directive (FMD) 2011/62/EU und die Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 ab. Damit einher gehen EU-weit neue Sicherheitsmerkmale für Arzneimittelverpackungen und ein flächendeckendes Datenspeicher- und Prüfsystem für alle EU- und EWR-Mitgliedstaaten.


      Alle EWR Länder sind am EU-Hub angeschlossen

      Seit dem 9. Februar 2019 ist in allen EWR-Ländern ein nationaler Datenspeicher eingerichtet. Damit soll es Fälschern nicht mehr gelingen, ihre - mitunter lebensbedrohlichen - Medikamentenimitate in die legale Lieferkette einzuschleusen.


      Gesetzliche Situation in Liechtenstein

      Die DR (EU) 2016/161 wurde durch den Beschluss Nr. 116/2019 des Gemeinsamen Ausschusses, der am 1. Juni 2019 in Kraft trat, in das EWR-Abkommen aufgenommen. Daher ist die DR (EU) 2016/161 in Liechtenstein seit dem 1. Juni 2019 gültig.

      Die «LiMVO Stiftung für die Verifizierung von Arzneimitteln in Liechtenstein » ist am 16. November 2018 gegründet worden, mit dem Ziel, für Liechtenstein ein Datenspeicher- und Prüfsystem einzurichten. Der Betrieb des Systems erfolgt durch die SMVS GmbH.

       

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